6. Biberacher Genießerlauf

Der Geniesserlauf

Das Genießen beginnt schon vor dem Lauf: am Vorabend steigt die „Schaut-Nudel-Genuss-Party“ in der Alten Stadtbierhalle auf dem Giegelberg für alle Läufer/innen samt Begleitung: Geselliger Genuss von Nudeln und Kartoffeln, dem legendären Schaut Bauernschmaus, und ein gemütliches Schwätzle voll Vorfreude. Der FC Wacker Biberach wirtet.

Genuss nach dem Lauf: Bei der After-Run Party in der „Alten Stadtbierhalle“ auf dem Gigelberg begrüßen wir alle Läuferinnen und Läufer, Begleiter und Zuschauer zu Siegerehrung, Startnummern- Verlosung mit tollen Preisen und gemütlichem Ausklang.

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Zeiten, Termine und Fristen

  • Online-Anmeldeschluss Freitag , 14. Oktober, 24 Uhr.  Nachmeldung vor Ort möglich (sofern freie Startplätze verfügbar).
  • Samstag, 15. Oktober
  • 17 bis 19 Uhr: Startnummernausgabe in der Pflugschule Turnhalle (Wielandstraße 30); Nachmeldungen vor Ort möglich, sofern freie Plätze verfügbar.
  • 17 bis 22 Uhr: „Schaut-Nudel-Genuss-Party“ in der Alten Stadtbierhalle (Dinglingerstraße 4)
  • Sonntag, 16 . Oktober
  •  ab 8.30 Uhr: Startnummernausgabe/Nachmeldung in der Pflugschule Turnhalle
  • 11:00 Start BKK VerbundPlus Halbmarathon
  • 11:20 Start Kreissparkasse Biberach Staffel 
  • Ab 14 Uhr: „After-Run-Party“ in der Alten Stadtbierhalle mit Siegerehrung und Startnummernverlosung (15 Uhr)

Wertsachen Depot

Auf dem Marktplatz gibt es zwischen 9.30 – 14:30 ein Wertsachen Depot.  

Zeitmessung

  •  Die Zeitmessung beim Halbmarathon erfolgt über einen Einweg-Chip von Abavent (in Startnummer integriert, auf der Brust zu tragen). Ohne ist keine Erfassung möglich. Chip muss nicht zurückgegeben werden. die Benutzung eines eigenen Chips ist nicht möglich. 
  • Bei der Staffel erfolgt die Zeitmessung über den Staffelstab, der im Ziel abzugeben ist.
  • Wertung gemäß Deutscher Leichtathletik Ordnung (DLO)

Haftung & Bestimmungen

  • Bei coronabedingter Absage der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr nicht abgebucht.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Krankheitsfall.
  • Es besteht die Möglichkeit, den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettkampf bei Unwetter oder anderen unvorhersehbaren Gründen zu unterbrechen oder abzusagen. Dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  • Der Veranstalter und seine Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen und sonstigen Schadensfällen für Teilnehmer, Zuschauer oder sonstige Personen.
  • Es gelten die zur dieser Zeit geltenden Coronabestimmungen. 

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